"Sie bügelt, wäscht und kocht nicht": Mann reicht Scheidung ein, weil Frau ihn vernachlässigt

von Barbara

14 Mai 2021

"Sie bügelt, wäscht und kocht nicht": Mann reicht Scheidung ein, weil Frau ihn vernachlässigt
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Das Eheleben ist nicht immer ein Spaziergang im Park. Es kann nämlich vorkommen, dass die täglichen Aufgaben nicht von beiden Ehepartnern gleichermaßen erledigt werden, und genau an diesem Punkt flammen oft Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit auf.

Nach der Geschichte, die wir Ihnen gleich erzählen werden, gibt es also Männer, die fest davon überzeugt sind, dass ihre Frauen Anspruch auf bestimmte Aufgaben im Haushalt haben, die sie nicht ausführen. Eine solche Überzeugung hat den Ehemann, die Hauptfigur unserer Geschichte, dazu gebracht, die Scheidung zu beantragen. Mit welcher Begründung? Die Ehefrau "bügelte, wusch und kochte nicht". Die Antwort des Richters ließ nicht lange auf sich warten.

via Sky Tg 24

Jason Burrows/Flickr - Not the actual photo

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Es ist kein Witz: Der betreffende Mann ging wirklich vor den Richter und bat um die Scheidung, weil sich seine Frau "nicht um ihn gekümmert hat". Es geschah in Foggia, Italien, wo dieser unzufriedene Ehemann seine ganze Unzufriedenheit vor dem Gesetz zum Ausdruck brachte und erklärte, dass er mit dem ehelichen Verhalten seiner Frau nicht zufrieden sei.

Tatsächlich sei die Frau verpflichtet, ihm die Mahlzeiten zuzubereiten, seine Kleidung zu waschen und zu bügeln, zumal sie nicht wie er einen festen Beruf hat. Streitigkeiten kämen sehr häufig vor, und oft würden die angeblichen "Eheverfehlungen" der Frau ihren Mann dazu zwingen, seine schmutzige Wäsche zu seiner Mutter zu bringen.

 

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SalFalko/Flickr - Not the actual photo

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Deshalb, so der Mann, gab es alle Extreme, um eine Scheidung zu verlangen. Nachdem er seinen Fall vorgetragen hatte, erhielt er jedoch eine Antwort vom Richter, die er wahrscheinlich nicht erwartet hatte. "Es ist nicht nur ihre Aufgabe, sich um alle Aufgaben der Versorgung des Hauses und der Kinder zu kümmern", sagte der Gesetzesvertreter, "beide Ehepartner sind verpflichtet, die gleichen Aufgaben zu erfüllen, auch für den Fall, dass nur einer von ihnen arbeitet. Ein Zustand der Unterwerfung ist nicht zulässig".

Kurz gesagt: Bei einem Ehepaar sind die Pflichten und Aufgaben auf Gegenseitigkeit angelegt und müssen genau gleichberechtigt geteilt werden. Mit diesen Worten lehnte der Richter den Antrag des Mannes ab, da er die Vorwürfe für zu allgemein hielt und das Fehlen von Beweisen für die vom Ehemann angeführte angebliche "Vernachlässigung der ehelichen Pflichten" feststellte.

 

Publicdomainpictures - Not the actual photo

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Wie so oft in solchen Fällen hat die Episode Kontroversen und Diskussionen ausgelöst, aber auch Reaktionen des Erstaunens über die Tatsache, dass der Mann einen Antrag mit solchen Beweggründen stellte. Was meinen Sie dazu? Hatte der Richter Recht, seinen Antrag auf Scheidung abzulehnen?

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